Begutachtung im Strafrecht
Die in unserer Praxis erstellten aussagepsychologischen Gutachten basieren auf den Grundprinzipien der Wissenschaftlichkeit, Objektivität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Es kommen etablierte, empirisch geprüfte Methoden und Kriterien zum Einsatz, um systematisch zu überprüfen, ob getätigte Angaben aus psychologischer Sicht erlebnisbasiert sind bzw. im Strafverfahren für glaubhaft befunden werden können.

Qualität
Die Sachverständigen in unserer Praxis verfügen über einen Hochschulabschluss in Psychologie (M. Sc.), langjährige Berufserfahrung sowie zusätzlich die Qualifizierung als FachpsychologIn für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) oder befinden sich derzeit in einer entsprechenden berufsbegleitenden Weiterbildung.
Unsere Arbeitsweise zeichnet sich durch ein wissenschaftlich fundiertes Vorgehen, Transparenz, Neutralität und Nachvollziehbarkeit aus - dabei orientieren wir uns an aktuellen Standards, welche z.B: auf Basis von BGH-Urteilen definiert wurden (BGH 1 StR 618/98; Urteil vom 30.07.1999; BGH 2 StR 373/22; Urteil vom 10.05.2023). Regelmäßige Fortbildungen sowie die Teilnahme an Fachtagungen, Intervisionsgruppen und Supervisionssitzungen stellen laufend die hohe Qualität unserer Gutachten sicher.
Aussagepsychologische Fragestellungen
In Strafverfahren kann zentral sein, ob eine Aussage glaubhaft ist oder ob alternative Erklärungen für den Inhalt der Aussage vorliegen. Um dies zu klären sind folgende Aspekte zu prüfen:
• Aussageentstehung, auch mit Blick auf mögliche äußere Einflüsse, Suggestion oder fehlerhafte Erinnerungsprozesse
• Aussageentwicklung über mehrerer Befragungszeitpunkte
• Merkmale der Aussage selbst
Informationen für Auftraggeber
Damit ein aussagepsychologisches Gutachten fachlich belastbar, rechtlich verwertbar und effizient erstellt werden kann, sollten einige Rahmenbedingungen gewährleistet sein.

Rahmenbedingungen
Die Formulierung der gerichtlichen Fragestellung sollte eindeutig sein.
Es sollte eine vollständige Bereitstellung relevanter Aussageprotokolle und Verfahrensdokumente erfolgen.
Darüber hinaus sollten besondere Umstände, z.B. im Falle besonderer Belastungen bzw. Kommunikationsbesonderheiten der zu begutachtenden Person, vorab mitgeteilt werden.
Da die Neutralität der Begutachtung ein zentrales Qualitätsmerkmal darstellt, sollten Auftraggeber dringend davon absehen, eine Erwartungshaltung hinsichtlich des Gutachtenergebnisses zu kommunizieren.

Wie läuft eine Begutachtung ab?
Zu einer aussagepsychologsichen Begutachtung gehören i.d.R. zunächst ein Aktenstudium, anschließend erfolgt mindestens ein Gespräch mit der zu begutachtenden Person.
Sollten Sie sich vorbereiten?
Uns ist bewusst, dass die Begutachtung für Sie eine Ausnahmesituation darstellt - Nervosität ist dabei völlig verständlich.
Vorbereiten müssen Sie sich auf die Termine nicht. Falls Einsicht in bestimmte Unterlagen (z.B. Therapieberichte) erbeten wird, werden Sie im Vorfeld informiert.
Im Termin ist v.a. wichtig, dass Sie offen Auskunft geben. Sollten Sie sich unwohl fühlen, dürfen Sie dies gerne mitteilen.